Rechtsprechung
   BSG, 11.11.2003 - B 12 RA 1/03 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,18798
BSG, 11.11.2003 - B 12 RA 1/03 B (https://dejure.org/2003,18798)
BSG, Entscheidung vom 11.11.2003 - B 12 RA 1/03 B (https://dejure.org/2003,18798)
BSG, Entscheidung vom 11. November 2003 - B 12 RA 1/03 B (https://dejure.org/2003,18798)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,18798) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 07.11.1996 - 12 RK 10/96

    Frist für die Zahlung der Beiträge in Nachentrichtungsverfahren, Zeitpunkt der

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 12 RA 1/03 B
    Klage, Berufung und Revision hiergegen blieben erfolglos (Urteil des Bundessozialgerichts >BSG< vom 7. November 1996 in SozR 3-5364 § 6 Nr. 1).

    Sie dient vielmehr, wie der Senat in seinem Urteil vom 7. November 1996 (SozR 3-5364 § 6 Nr. 1) ausgeführt hat, allein der Verwaltungsvereinfachung beim Versicherungsträger.

    Im Übrigen hat der Senat schon ausgeführt (oben 1.b), dass die Fiktion keine Verlängerung der Entrichtungsfrist bedeutet, und in seiner früheren Entscheidung (SozR 3-5364 § 6 Nr. 1) dargelegt, dass es auf die tatsächliche Wertstellung ankommt.

  • BGH, 06.05.1997 - XI ZR 135/96

    Einlösung eines Schecks

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 12 RA 1/03 B
    Ein solches Verhalten sei nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 6. Mai 1997 (BGHZ 135, 307 ) rechtswidrig.

    Weder im Zeitpunkt der Fristsetzung noch bei Fristablauf lag die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. Mai 1997 (BGHZ 135, 307 ) vor.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht